Klasse A

Führerscheinklasse_AM

Fahrzeug:

Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
bbH max. 45 km/h
Hubraum max. 50cm³ bei Verbrennungsmotor
Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:

bbH max.45 km/h
Hubraum max. 50cm³ bei Fremdzündungsmotoren
Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Vierrädrige Leicht-Kfz mit:

bbH max.45 km/h
Hubraum max. 50cm³ bei Fremdzündungsmotoren
Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Leermasse max. 350 kg

Bemerkung:

Einschluss: Keine
Zusammenfassung der „alten“Klassen M und S

Mindestalter

16 Jahre

Info

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: NEIN

Beinhaltet Klasse: M und S

Sehvermögen: Sehtest

Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen

Führerscheinklasse_A1

Fahrzeug

Krafträder mit
Hubraum max. 125 cm³
Leistung max. 11 kW
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern

Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45km/h
Leistung max. 15 kW

Bemerkung

Einschluss: AMGeschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt

Mindestalter

16 Jahre

Info

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: NEIN

Beinhaltet Klasse: AM

Sehvermögen: Sehtest

Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen

Führerscheinklasse_A2

Fahrzeug

Mittelschwere Krafträder

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung: maximal 35 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.

Bemerkung

Bei zweijährigen Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich

Einschluss: AM, A1

Mindestalter

18 Jahre

Info

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: NEIN

Beinhaltet Klasse: A1,M

Sehvermögen: Sehtest

Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen

Führerscheinklasse_A

Fahrzeug

„Schwere“ Krafträder
(Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
· Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW

Bemerkung

Bei zweijährigen Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Einschluss: AM, A1, A2

Mindestalter

20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“ 21 Jahre für Trikes24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb

Info

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: bis 25. Lj. A (beschränkt), ab 25. Lj. NEIN

Beinhaltet Klasse: A1,M

Sehvermögen: Sehtest

Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen

* bei direktem Zugang. Nach mindestens 2-jährigem Besitz von Klasse A – leistungsbeschränkt –

kann diese FE vor Vollendung des 25. Lebensjahres erworben werden.