Trecker

Führerscheinklasse_L

Zugmaschinen

für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
bbH max. 40 km/h
mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden
 

Bemerkung

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen , selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit

bbH max. 25 km/h
auch mit Anhänger

Mindestalter

16 Jahre

Info

Geltungsdauer: ohne Befristung

Sehvermögen: Sehtest

Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen

Führerscheinklasse_T

Zugmaschinen

für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
bbH max. 60 km/h
für Fahrer unter 18 Jahren gillt: bbH max. 40 km/h
auch mit Anhänger

Bemerkung

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen , selbstfahrende Futtermischwagen

für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
bbH max. 40 km/h
– auch mit Anhänger

Einschluss: L

Die Klasse Am wird nicht mehr miterteilt

Info

a) Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h,

b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger.

Bedingung: Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden.

Altersstufung: Die Klasse T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h erteilt.

Mindestalter

16 für bbH 40 km/h, 18 für bbH 60 km/h

Geltungsdauer: ohne Befristung

Sehvermögen: Sehtest

Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen