C1

Fahrzeug Bemerkung Mindestalter
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit

  • zG über 3.500 kg bis max. 7.500
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer
  • Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz: B 18 Jahre

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Geltungsdauer: bis zum 50. Lebensjahr, danach befristet auf 5 Jahre

Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten

Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

Sonstige Unterlagen: Ärztliches Zeugnis