Fahrzeug | Bemerkung | Mindestalter |
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Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit
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Vorbesitz: B | 18 Jahre |
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Geltungsdauer: bis zum 50. Lebensjahr, danach befristet auf 5 Jahre
Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
Sonstige Unterlagen: Ärztliches Zeugnis