Fahrzeug | Bemerkung | Mindestalter |
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Kfz der Klassen C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit :
Kfz der Klassen B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit :
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Vorbesitz: C1Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ | 18 Jahre |
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigen. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.000 kg betragen.
Mindestalter: 18
Geltungsdauer: bis zum 50. Lebensjahr, danach befristet auf 5 Jahre
Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
Sonstige Unterlagen: Ärztliches Zeugnis