C1E

Fahrzeug Bemerkung Mindestalter
Kfz der Klassen C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit :

  • zG des Anhängers über 750 kg
  • zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg

 

Kfz der Klassen B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit :

  • zG Anhänger über 3.500 kg
  • zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
Vorbesitz:  C1Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ 18 Jahre

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigen. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.000 kg betragen.

Mindestalter: 18

Geltungsdauer: bis zum 50. Lebensjahr, danach befristet auf 5 Jahre

Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten

Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

Sonstige Unterlagen: Ärztliches Zeugnis